Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 22. Juni 2010, mit welcher die Heimbeiträge für die im Heim für Schülerinnen und Schüler der Landesberufsschule Eisenstadt untergebrachten Schülerinnen und Schüler neu festgesetzt werden (LGBl.Nr. 40/2010)