Datenübertragungsregeln für die Datenübermittlung zu dem und aus dem bei dem bayerischen Zentralen Vollstreckungsgericht geführten Schuldnerverzeichnis und Vermögensverzeichnisregister
INHALT
Datenübertragungsregeln für die Datenübermittlung zu dem und aus dem bei dem bayerischen Zentralen Vollstreckungsgericht geführten Schuldnerverzeichnis und Vermögensverzeichnisregister
- Datenübertragungsregeln für die Datenübermittlung zu dem und aus dem bei dem bayerischen Zentralen Vollstreckungsgericht geführten Schuldnerverzeichnis und Vermögensverzeichnisregister
- 1. Zielsetzung
- 2. Rechtliche Grundlage
- 2.1 Datenübermittlung in das Schuldnerverzeichnis und aus dem Schuldnerverzeichnis
- 2.2 Übermittlung der Vermögensverzeichnisse
- 2.3 Übermittlung von Abdrucken aus dem Schuldnerverzeichnis
- 3. Beteiligte an der Datenübermittlung
- 3.1 Schuldnerverzeichnis
- 3.1.1 Berechtigte zur Einlieferung von Daten in das Schuldnerverzeichnis
- 3.1.2 Berechtigte zur Einsicht des Schuldnerverzeichnisses
- 3.2 Vermögensverzeichnisregister
- 3.2.1 Berechtigte zur Einlieferung in das Vermögensverzeichnisregister
- 3.2.2 Berechtigte zur Einsicht und zum Bezug von Vermögensverzeichnissen
- 3.3 Abdrucke aus dem Schuldnerverzeichnis
- 4. Technische Anforderungen für die Datenübertragung
- 4.1 Allgemein
- 4.1.1 Eingangsbestätigung, Prüfergebnis
- 4.1.2 Zeichensatz
- 4.1.3 Datenformat
- 4.1.4 Datenschutz
- 4.1.5 Nachrichtenversand und -empfang
- 4.2 Registrierungsverfahren für Schuldnerverzeichnis und Vermögensauskunftsregister
- 4.2.1 Allgemein
- 4.2.2 Einlieferer
- 4.2.2.1 Registrierungsverfahren
- 4.2.2.2 Authentifizierung
- 4.2.3 Einsichtsberechtigte Behörden, Gerichte und Gerichtsvollzieher
- 4.2.3.1 Registrierungsverfahren
- 4.2.3.2 Authentifizierung
- 4.3 Eintragungsnachrichten für Schuldnerverzeichnis und Vermögensauskunftsregister
- 4.3.1 Aufbau der Eintragungsnachricht Schuldnerverzeichnis
- 4.3.1.1 Eintragungsanordnung
- 4.3.1.2 Entscheidung über Rechtsbehelf
- 4.3.2 Aufbau der Eintragungsnachricht Vermögensauskunftsregister
- 4.4 Abdrucke aus dem Schuldnerverzeichnis
- 4.4.1 Zulassung
- 4.4.2 Übermittlungsweg
- 4.4.3 Datenschutz bei der Datenübermittlung
- 4.4.4 Bestehende Datenschutzregeln
- 5. Inkrafttreten
Feedback