LGBl.Nr. 40/1979
Verordnung der Landesregierung über die Durchführung der Wahlen zur Personalvertretung der Gemeindebediensteten (LGBl.Nr. 40/1979)
- Verordnung der Landesregierung über die Durchführung der Wahlen zur Personalvertretung der Gemeindebediensteten (LGBl.Nr. 40/1979)
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- Sonstige Textteile
- § 1 Wahlgrundsätze
- § 2*) Wahlrecht und Wählbarkeit
- § 3*) Wahlkörper
- § 4*) Wahlvorschläge
- § 5 Ausstattung der Wahllokale
- § 6 Leitung der Stimmabgabe
- § 7 Beginn der Wahlhandlung
- § 8*) Amtliche Stimmzettel
- § 9*) Ausfüllen des Stimmzettels
- § 10 Persönliche Stimmabgabe
- § 11*) Stimmabgabe durch Menschen mit Körperbehinderung oder schwerer Sehbehinderung
- § 12 Entscheidung über die Zulassung zur Stimmabgabe
- § 13*) Stimmabgabe durch Briefwahl
- § 14*) Gültigkeit des Stimmzettels
- § 15*) Ermittlung des Wahlergebnisses
- § 16*) Kundmachung der Wahlergebnisse
- § 17 Besondere Maßnahmen bei außergewöhnlichen Ereignissen
- § 18*) Nachwahlen