Kundmachung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 4. Juli 2024 betreffend die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2024 bis 2028 (LGBl.Nr. 43/2024)