Kundmachung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 13. März 2015 betreffend die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2015 bis 2017 (LGBl.Nr. 15/2015)