LGBl. Nr. 96/1999
Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 12. Oktober 1999, mit der im Bundesland Steiermark Behörden bestimmt werden, in deren örtlichem Wirkungsbereich Versicherungsunternehmen ermächtigt werden können, Zulassungsstellen einzurichten und zu betreiben (LGBl. Nr. 96/1999)
- Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 12. Oktober 1999, mit der im Bundesland Steiermark Behörden bestimmt werden, in deren örtlichem Wirkungsbereich Versicherungsunternehmen ermächtigt werden können, Zulassungsstellen einzurichten und zu betreiben (LGBl. Nr. 96/1999)
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- § 1
- Behörden
- § 2
- Wirksamkeitsbeginn der Ermächtigung
- § 3
- Öffnungszeiten
- § 4
- Inkrafttreten
- § 5
- Inkrafttreten von Novellen