Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Mai 2026 über die Erhöhung der Gehälter, Monatsentgelte, Zulagen und Nebengebühren der zur Dienstleistung bei der Steiermärkischen Krankenanstalten Gesellschaft m.b.H. zugewiesenen Landesbediensteten (LGBl. Nr. 50/2026)