LGBl.Nr. 10/2024
Verordnung der Landesregierung vom 29. Jänner 2024 zur Durchführung der Kärntner Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordnung – K-GFPO (LGBl.Nr. 10/2024)
- Verordnung der Landesregierung vom 29. Jänner 2024 zur Durchführung der Kärntner Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordnung – K-GFPO (LGBl.Nr. 10/2024)
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Abschnitt Begriffsbestimmungen
- § 1 Begriffsbestimmungen
- 2. Abschnitt Brandschutzeinrichtungen
- § 2 Gebäude mit ausschließlicher Wohnnutzung
- § 3 Gebäude mit Büronutzung oder büroähnlicher Nutzung
- § 4 Wirtschaftsgebäude
- § 5 Schulen und Kindergärten sowie Gebäude mit vergleichbarer Nutzung
- § 6 Beherbergungsstätten, Studentenheime sowie andere Gebäude mit vergleichbarer Nutzung
- § 7 Verkaufsstätten
- § 8 Altersheime, Altenwohnheime, Seniorenresidenzen sowie andere Gebäude mit vergleichbarer Nutzung
- § 9 Pflegeheime, Krankenhäuser
- § 10 Gewerbe- und Industrieanlagen
- § 11 Versammlungsstätten
- § 12 Campingplätze
- § 13 Lagerplätze
- § 14 Garagen, überdachte Stellplätze und Parkdecks
- § 15 Gebäude mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m (Hochhäuser)
- § 16 Zusätzliche Anforderungen für die Bereitstellung von tragbaren Löschgeräten, Löschwasseranlagen für Wirtschaftsgebäude und Orientierungshilfen
- § 17 Rauchwarnmelder
- 3. Abschnitt Alarmzeichen
- § 18
- § 19
- 4. Abschnitt Schlussbestimmungen
- § 20