Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20.Dezember 1976, mit der die zur Durchführung von Heilvorkommen-Analysen, Erstellung von Klimabeschreibungen und einschlägigen Gutachten zugelassenen Institute, Laboratorien und Untersuchungsanstalten bestimmt werden (LGBl. Nr. 4/1977)