Monitoring Gesetzessammlung

LGBl Nr 123/2020

AT - Landesrecht Salzburg
Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 5. Dezember 2020 über die Bildung von Standesamtsverbänden und die Führung derselben als zusammengeschlossene Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbände im Bundesland Salzburg (LGBl Nr 123/2020)

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