Monitoring Gesetzessammlung

GZ Nr. 399/2017

AT - Landesrecht Steiermark
Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Südoststeiermark, mit der die Betriebszeiten und der Bereitschaftsdienst der öffentlichen Apotheken in der Gemeinde Bad Gleichenberg festgesetzt werden (GZ Nr. 399/2017)

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