Kundmachung des Landeshauptmannes von Burgenland betreffend die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen den Ländern Niederösterreich und Burgenland, mit der die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen den Ländern Niederösterreich und Burgenland über die Bewirtschaftung beim Weinbau sowie die Errichtung einer gemeinsamen Weinbaukommission, LGBl. Nr. 75/1991, einvernehmlich aufgelöst wird (LGBl.Nr. 12/1996)