Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 27. August 1984, mit der Richtlinien für die Situierung, bauliche Gestaltung und Einrichtung von berufsbildenden Pflichtschulen (Berufsschulen) mit Ausnahme der land- und forstwirtschaftlichen Berufsschulen erlassen werden (LGBl.Nr. 61/1984)