Anschlusstarifvertrag für Beschäftigte in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder Vom 4. März 2010 (§§ 1–2)
DE - Landesrecht Bayern

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Anschlusstarifvertrag für Beschäftigte in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder Vom 4. März 2010 (§§ 1–2)

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