Anschlusstarifvertrag über eine ergänzende Leistung an Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildende des Freistaates Bayern (TV-EL) Vom 20. Januar 2011 (§§ 1–2)
DE - Landesrecht Bayern

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Anschlusstarifvertrag über eine ergänzende Leistung an Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildende des Freistaates Bayern (TV-EL) Vom 20. Januar 2011 (§§ 1–2)

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