Monitoring Gesetzessammlung

LGBl. Nr. 56/2026

AT - Landesrecht Steiermark
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. Juni 2026 über die Ausnahme vom Verbot des absichtlichen Fanges, der absichtlichen Störung und der absichtlichen Tötung von Bibern (LGBl. Nr. 56/2026)

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