Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 5. Februar 2013, mit der die Aufwertungsfaktoren, die Höchstbeitragsgrundlage und die Geringfügigkeitsgrenze in ruhe- und versorgungsrechtlichen Angelegenheiten für das Jahr 2013 festgesetzt werden (LGBl.Nr. 16/2013)