Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 188/1962

AT - Landesrecht Salzburg
Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 12. Dezember 1962 über die Bestimmung von Viehmärkten, auf welche nur Rinder aus amtlich anerkannt bangfreien und tuberkulosefreien Beständen aufgetrieben werden dürfen (LGBl.Nr. 188/1962)

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