Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Oberwart vom 12. Jänner 2011 betreffend die Aufhebung eines Teiles der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Oberschützen vom 22. Oktober 2010, mit der Pflichten der Besitzer und Verwahrer von Hunden festgelegt werden (LGBl.Nr. 2/2011)