LGBl.Nr. 95/2008
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 22. Dezember 2008, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Marktgemeinde St. Margarethen im Burgenland aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung übertragen wird (LGBl.Nr. 95/2008)
- Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 22. Dezember 2008, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Marktgemeinde St. Margarethen im Burgenland aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung übertragen wird (LGBl.Nr. 95/2008)
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel