Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 16. März 2010, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde Tobaj aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft Güssing übertragen wird (LGBl.Nr. 26/2010)