Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 10. April 1991, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einzelner aufgrund des Gemeindebedienstetengesetzes 1971 gebildeter Gemeinderverbände und einzelner aufgrund der Burgenländischen Gemeindeordnung gebildeter Verwaltungsgemeinschaften auf die Landesregierung übertragen wird (LGBl.Nr. 42/1991)