Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 19. Mai 1998, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der nachstehend angeführten Gemeinden aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die jeweils angeführte zuständige Bezirkshauptmannschaft übertragen wird (LGBl.Nr. 42/1998)