Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 79/1993

AT - Landesrecht Burgenland
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 14. Septemer 1993, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einzelner Gemeindeverbände (Sanitätskreise) auf die Landesregierung übertragen wird (LGBl.Nr. 79/1993)

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