LGBl.Nr. 18/1999
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 9.3.1999, mit der die Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinden Horitschon, Königsdorf, Lackendorf, Neufeld an der Leitha, Rechnitz und Zemendorf-Stöttera aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die jeweils örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft übertragen wird (LGBl.Nr. 18/1999)
- Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 9.3.1999, mit der die Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinden Horitschon, Königsdorf, Lackendorf, Neufeld an der Leitha, Rechnitz und Zemendorf-Stöttera aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die jeweils örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft übertragen wird (LGBl.Nr. 18/1999)
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel