Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 28. März 1995, mit der die Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde Zagersdorf aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung übertragen wird (LGBl.Nr. 24/1995)