Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 16. Dezember 2003, mit der die Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde Zagersdorf aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft übertragen wird (LGBl.Nr. 78/2003)