Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 10. November 1998, mit der die Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde Sigleß aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft Mattersburg übertragen wird (LGBl.Nr. 71/1998)