Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 11. Jänner 2011, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde Olbendorf aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft Güssing übertragen wird (LGBl.Nr. 7/2011)