Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 28. März 1995, mit der die Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde Moschendorf aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft Güssing übertragen wird (LGBl.Nr. 27/1995)