Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 22. März 1994, mit der die Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde Mörbisch am See aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshautmannschaft Eisenstadt-Umgebung übertragen wird (LGBl.Nr. 20/1994)