Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 15. März 2011, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde Kukmirn aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft Güssing übertragen wird (LGBl.Nr. 26/2011)