Verordnung der Landesregierung vom 17. Dezember 2018 über die Anforderungen an den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Landes Tirol, der Gemeinden, der Gemeindeverbände, der durch Landesgesetz eingerichteten Selbstverwaltungskörper und der sonstigen durch Landesgesetz eingerichteten juristischen Personen des öffentlichen Rechts (LGBl.Nr. 150/2018)