LGBl.Nr. 75/2012
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Anerkennung des Qualitätsrahmens für die Erwachsenenbildung Ö-Cert (LGBl.Nr. 75/2012)
- Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Anerkennung des Qualitätsrahmens für die Erwachsenenbildung Ö-Cert (LGBl.Nr. 75/2012)
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- Artikel 1 Zielsetzung und Anerkennung
- Artikel 2 Qualitätsrahmen für die Erwachsenenbildung Ö-Cert
- Artikel 3 Lenkungsgruppe
- Artikel 4 Akkreditierungsgruppe
- Artikel 5 Geschäftsstelle und Finanzierung
- Artikel 6 Verhältnis zu Rechtsvorschriften
- Artikel 7 Inkrafttreten
- Artikel 8 Geltungsdauer
- Artikel 9 Hinterlegung
- Liste der für den Qualitätsrahmen für die Erwachsenenbildung Ö-Cert anerkannten Qualitätsmanagement-Systeme und Qualitätssicherungsverfahren
- Grundvoraussetzungen für die Aufnahme in den Qualitätsrahmen für die Erwachsenenbildung Ö-Cert
- Kriterien für die Anerkennung von Qualitätsmanagement-Systemen und Qualitätssicherungsverfahren als Grundlage für allfällige Aktualisierungen der Anlage 1