LGBl. Nr. 72/2005
Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 15. Juli 2005, mit der für bestehende Abwasserreinigungsanlagen die Frist für die Ausnahme von der wasserrechtlichen Bewilligungspflicht verlängert wird (LGBl. Nr. 72/2005)
- Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 15. Juli 2005, mit der für bestehende Abwasserreinigungsanlagen die Frist für die Ausnahme von der wasserrechtlichen Bewilligungspflicht verlängert wird (LGBl. Nr. 72/2005)
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- § 1
- Regelungsgegenstand
- § 2
- Fristverlängerung in geschlossenen Siedlungsgebieten
- § 3
- Fristverlängerung außerhalb geschlossener Siedlungsgebiete
- § 4
- Beendigung der Frist bei Möglichkeit des Kanalanschlusses
- § 5
- Anpassungspflicht
- § 6
- Inkrafttreten