BGBl. Nr. 304/1930
Übersetzung. (BGBl. Nr. 304/1930)
- Übersetzung. (BGBl. Nr. 304/1930)
- Langtitel
- Änderung
- Vertragsparteien
- Präambel/Promulgationsklausel
- Ratifikationstext
- Sonstige Textteile
- Artikel 1. Allgemeine Bestimmungen.
- Artikel 2.
- Artikel 3. Anforderungen, denen Kraftfahrzeuge zu genügen haben, um zum zwischenstaatlichen Verkehr auf öffentlichen Wegen zugelassen zu werden.
- Artikel 4. Ausstellung und Anerkennung der zwischenstaatlichen Zulassungsscheine.
- Artikel 5. Unterscheidungszeichen.
- Artikel 6. Anforderungen, denen die Führer von Kraftfahrzeugen zu genügen haben, um im zwischenstaatlichen Verkehr zur Führung eines Kraftfahrzeuges auf öffentlichen Wegen zugelassen zu werden.
- Artikel 7. Ausstellung und Anerkennung der zwischenstaatlichen Führerscheine.
- Artikel 8. Beobachtung der Landesgesetze und Landesbestimmungen.
- Artikel 9. Kennzeichnung gefährlicher Stellen.
- Artikel 10. Mitteilung von Auskünften.
- Artikel 11. Schlußbestimmungen.
- Artikel 12.
- Artikel 13.
- Artikel 14.
- Artikel 15.
- Artikel 16.
- Artikel 17.
- Zwischenstaatliches Übereinkommen über den Verkehr von Kraftfahrzeugen.
- Name des Landes.
- Zwischenstaatlicher Verkehr von Kraftfahrzeugen.
- Zwischenstaatlicher Zulassungsschein.
- Zwischenstaatliches Übereinkommen über den Verkehr von Kraftfahrzeugen.
- Zwischenstaatliches Übereinkommen über den Verkehr von Kraftfahrzeugen.
- Name des Landes.
- Zwischenstaatlicher Verkehr von Kraftfahrzeugen.
- Zwischenstaatlicher Führerschein.
- Zwischenstaatliches Übereinkommen über den Verkehr von Kraftfahrzeugen.