WEG 2002
Wohnungseigentumsgesetz 2002 – WEG 2002
- Wohnungseigentumsgesetz 2002 – WEG 2002
- Langtitel
- Änderung
- 1. Abschnitt Regelungsgegenstand und Begriffsbestimmungen
- § 1. Regelungsgegenstand
- § 2. Begriffsbestimmungen
- 2. Abschnitt Begründung und Erwerb von Wohnungseigentum
- § 3. Begründung von Wohnungseigentum; Titel, Zustimmung, Beschränkung
- § 4. Wirkung der Wohnungseigentumsbegründung auf ein bestehendes Mietverhältnis
- § 5. Erwerb des Wohnungseigentums
- § 6. Grundlagen für die Einverleibung des Wohnungseigentums
- 3. Abschnitt Nutzfläche, Nutzwert, Mindestanteil
- § 7. Berechnung der Nutzfläche
- § 8. Berechnung des Nutzwerts
- § 9. Ermittlung und Änderung der Nutzwerte
- § 10. Recht zum Antrag auf gerichtliche Nutzwertfestsetzung; Änderung der Miteigentumsanteile
- § 11. Verbindung mit dem Mindestanteil
- § 12. Unteilbarkeit des Mindestanteils
- 4. Abschnitt Eigentümerpartnerschaft
- § 13. Gemeinsames Wohnungseigentum der Partner
- § 14. Wohnungseigentum der Partner im Todesfall
- § 15. Eigentümerpartnerschaft von Ehegatten bei Nichtigerklärung, Aufhebung oder Scheidung der Ehe
- 5. Abschnitt Nutzung der Wohnungseigentumsobjekte und der allgemeinen Teile der Liegenschaft
- § 16. Nutzung, Änderung und Erhaltung des Wohnungseigentumsobjekts
- § 17. Benützungsregelung
- 6. Abschnitt Eigentümergemeinschaft, Verwalter, Vorzugspfandrecht
- § 18. Rechtsfähigkeit und Vertretung der Eigentümergemeinschaft
- § 19. Bestellung eines Verwalters
- § 20. Aufgaben und Befugnisse des Verwalters
- § 21. Auflösung und Verlängerung des Verwaltungsvertrags
- § 22. Eigentümervertreter
- § 23. Vorläufiger Verwalter
- § 24. Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft
- § 25. Eigentümerversammlung
- § 26. Gemeinschaftsordnung
- § 27. Gesetzliches Vorzugspfandrecht
- 7. Abschnitt Verwaltung der Liegenschaft
- § 28. Ordentliche Verwaltung
- § 29. Außerordentliche Verwaltung
- § 30. Minderheitsrechte und Anzeigepflicht des einzelnen Wohnungseigentümers
- § 31. Rücklage
- § 32. Aufteilung der Aufwendungen
- § 33. Verteilung der Erträgnisse
- § 34. Abrechnung
- 8. Abschnitt Beendigung von Wohnungs- und Miteigentum
- § 35. Erlöschen des Wohnungseigentums; Aufhebung der Gemeinschaft des Eigentums
- § 36. Ausschließung von Wohnungseigentümern
- 9. Abschnitt Schutz des Wohnungseigentumsbewerbers
- § 37. Annahmeverbot; Ansprüche des Wohnungseigentumsbewerbers
- § 38. Rechtsunwirksame Vereinbarungen
- § 39. Rücktritt des Wohnungseigentumsorganisators
- § 40. Grundbücherliche Sicherung des Wohnungseigentumsbewerbers
- § 41. Zustimmung zur Nachfinanzierung
- § 42. Rangordnung für die beabsichtigte Einräumung von Wohnungseigentum
- § 43. Klage auf Einverleibung des Eigentumsrechts
- § 44. Fortsetzung der Bauführung bei Insolvenz
- 10. Abschnitt Vorläufiges Wohnungseigentum des Alleineigentümers
- § 45. Begründung von vorläufigem Wohnungseigentum
- § 46. Wohnungseigentum an einem Abstellplatz für Kraftfahrzeuge
- § 47. Ermittlung und gerichtliche Festsetzung der Nutzwerte
- § 48. Nicht anwendbare Regelungen über das Wohnungseigentum
- § 49. Rechtsunwirksamkeit von Festlegungen
- § 50. Rechte von Miteigentumsbewerbern
- § 51. Übergehen in Wohnungseigentum
- 11. Abschnitt Verfahrens- und gebührenrechtliche Bestimmungen
- § 52. Wohnungseigentumsrechtliches Außerstreitverfahren
- § 53. Gerichtsgebühren
- 12. Abschnitt Schluss- und Übergangsbestimmungen
- § 54. In-Kraft-Treten
- § 55. Außer-Kraft-Treten
- § 56. Übergangsbestimmungen
- § 57. Begründung von Wohnungseigentum auf Grundlage des Wohnungseigentumsgesetzes 1975
- § 58. Übergangsbestimmungen zur Wohnrechtsnovelle 2006
- § 58a. Übergangsbestimmungen zur Wohnrechtsnovelle 2009
- § 58b. Übergangsbestimmungen zur Grundbuchs-Novelle 2012
- § 58c. Übergangsbestimmungen zur Wohnrechtsnovelle 2015
- § 58d. Übergangsbestimmung zum ErbRÄG 2015
- § 58e. Übergangsbestimmung zum Bundesgesetz BGBl. I Nr 58/2018
- § 58f. Übergangsbestimmung zum Bundesgesetz BGBl. I Nr. 81/2020
- § 58g. Übergangsbestimmung zur WEG-Novelle 2022
- § 58h. Inkrafttretensbestimmung zum Bundesgesetz BGBl. I Nr. 92/2024
- § 59. Vollziehung
- Übergangsbestimmungen
- § 2. (Anm.: aus BGBl. I Nr. 113/2003 , zu den §§ 14 und 52, BGBl. I Nr. 70/2002 )
- Artikel 39 Inkrafttreten, Schluss- und Übergangsbestimmungen
- (Anm.: aus BGBl. I Nr. 111/2010 , zu § 52, BGBl. I Nr. 70/2002 .)