BGBl. Nr. 388/1993
Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Wahl der Schülervertreter (BGBl. Nr. 388/1993)
- Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Wahl der Schülervertreter (BGBl. Nr. 388/1993)
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Abschnitt Arten der Wahlen und Wahlberechtigte
- § 1. Klassensprecher, Jahrgangssprecher
- § 1a. Vertreter der Klassensprecher
- § 2. Abteilungssprecher
- § 3. Tagessprecher
- § 4. Schulsprecher
- § 5. Stellvertreter für den Schulgemeinschaftsausschuß
- 2. Abschnitt Durchführung der Wahlen
- § 6. Wahltermin
- § 7. Wahlausschreibung
- § 8. Kandidaten
- § 9. Wahlvorsitz
- § 10. Stimmzettel
- § 11. Stimmabgabe
- § 12. Wahlergebnis
- § 13. Anfechtung der Wahl
- 3. Abschnitt Besondere Bestimmungen
- § 14.
- § 15.
- 4. Abschnitt Abwahl und Neuwahl eines Schülervertreters, eines Stellvertreters oder eines Stellvertreters im Schulgemeinschaftsausschuß
- § 16. Abwahlantrag
- § 17. Durchführung der Abwahl
- § 18. Abwahlergebnis und Anfechtung der Abwahl
- § 19. Neuwahl eines Schülervertreters oder eines Stellvertreters
- 5. Abschnitt Ergänzende Bestimmungen
- § 20.
- § 21.
- 6. Abschnitt Inkrafttreten und Außerkrafttreten
- § 22. Inkrafttreten und Außerkrafttreten