Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. III Nr. 37/1997

AT - Österreichisches Bundesrecht
Übereinkommen über die vorübergehende Verwendung ANLAGE B.5 ANLAGE ÜBER WAREN, DIE FÜR DEN UNTERRICHT, FÜR WISSENSCHAFTLICHE ODER KULTURELLE ZWECKE EINGEFÜHRT WERDEN (BGBl. III Nr. 37/1997)

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