BGBl. II Nr. 159/2022
VO Antragsfristenverlängerung FKZ 800.000 und Verlustersatz (BGBl. II Nr. 159/2022)
- VO Antragsfristenverlängerung FKZ 800.000 und Verlustersatz (BGBl. II Nr. 159/2022)
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- § 1. Verlängerung der Antragsfrist für Bezieher eines Vorschusses FKZ 800.000, die nicht fristgerecht einen Antrag auf einen FKZ 800.000 gestellt haben
- § 2. Verlängerung der Antragsfrist für die zweite Tranche des FKZ 800.000 für Unternehmen, die bereits einen Antrag gestellt haben
- § 3. Verlängerung der Antragsfrist für die zweite Tranche des Verlustersatzes für Unternehmen, die bereits einen Antrag gestellt haben
- § 4. Inkrafttreten