Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 21. August 1986 über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß die Umlagenordnung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder sowie der Beschluß des Kammertages der Kammer der Wirtschaftstreuhänder betreffend die Festsetzung der Grundgebühr und der Umsatzgebühr für das Jahr 1982 gesetzwidrig waren (BGBl. Nr. 484/1986)