Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. I Nr. 39/2008

AT - Österreichisches Bundesrecht
Kundmachung des Bundeskanzlers über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die Folge „Anrufe,“ in § 12 Abs. 3 des Wertpapieraufsichtsgesetzes verfassungswidrig war (BGBl. I Nr. 39/2008)

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