Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 27. Jänner 1989 über die Aufhebung einiger Worte in der Z 2 der Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Klaus, mit welcher die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten untersagt wird, durch den Verfassungsgerichtshof (BGBl. Nr. 80/1989)