Kundmachung des Bundesministers für Justiz vom 17. Juni 1988 über die Aufhebung des § 41 der Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes, für die Überwachung der Pflichten des Rechtsanwaltes und für die Ausbildung der Rechtsanwaltsanwärter (RL-BA 1977) durch den Verfassungsgerichtshof (BGBl. Nr. 346/1988)