Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. Nr. 186/1953

AT - Österreichisches Bundesrecht
Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 10. November 1953 über die Verlängerung der Frist zur Geltendmachung von Rückstellungsansprüchen nach dem Sechsten Rückstellungsgesetz. (BGBl. Nr. 186/1953)

Inhaltsverzeichnis wird erstellt

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Markierungen
Leseansicht