BGBl. II Nr. 337/2024
Vergütungsverordnung 2024 (BGBl. II Nr. 337/2024)
- Vergütungsverordnung 2024 (BGBl. II Nr. 337/2024)
- Beachte für folgende Bestimmung
- Langtitel
- Präambel/Promulgationsklausel
- § 1. Fallpauschale für Übernahmeangebote
- § 2. Fallpauschale für andere Verfahren
- § 3. Weitere Senatsfälle
- § 4. Fallpauschale für den Berichterstatter
- § 5. Anrechnung von Fallpauschalen
- § 6. Jahrespauschale der Mitglieder der Übernahmekommission
- § 7. Jahrespauschale des Vorsitzenden der Übernahmekommission und seiner Stellvertreter
- § 8. Anteilsmäßige Pauschalierung
- § 9. Barauslagen und Reisekosten
- § 10. Abrechnung und Auszahlung
- § 11. Übergangsbestimmung