BGBl. III Nr. 6/2016
Übereinkommen über die Übertragung von Beiträgen auf den Einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge (BGBl. III Nr. 6/2016)
- Übereinkommen über die Übertragung von Beiträgen auf den Einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge (BGBl. III Nr. 6/2016)
- Langtitel
- Änderung
- Vertragsparteien
- Präambel/Promulgationsklausel
- Ratifikationstext
- Sonstige Textteile
- TITEL I ZWECK UND ANWENDUNGSBEREICH
- ARTIKEL 1
- TITEL II KOHÄRENZ MIT DEM UNIONSRECHT UND VERHÄLTNIS ZUM UNIONSRECHT
- ARTIKEL 2
- TITEL III ÜBERTRAGUNG VON BEITRÄGEN UND KAMMERN
- ARTIKEL 3
- Übertragung von Beiträgen
- ARTIKEL 4
- Kammern
- ARTIKEL 5
- Funktionsweise der Kammern
- ARTIKEL 6
- Übertragung zusätzlicher Ex-ante-Beiträge und Zielausstattung
- ARTIKEL 7
- Vorübergehende Übertragung zwischen Kammern
- ARTIKEL 8
- Vertragsparteien, deren Währung nicht der Euro ist
- ARTIKEL 9
- Einhaltung der allgemeinen Abwicklungsgrundsätze und -ziele
- ARTIKEL 10
- Einhaltung der Bestimmungen
- TITEL IV ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- ARTIKEL 11
- Ratifikation, Genehmigung oder Annahme und Inkrafttreten
- ARTIKEL 12
- Anwendung
- ARTIKEL 13
- Beitritt
- ARTIKEL 14
- Streitbeilegung
- ARTIKEL 15
- Ausgleichszahlungen
- ARTIKEL 16
- Überprüfung
- ZUSAMMEN MIT DEM ÜBEREINKOMMEN ZU HINTERLEGENDE ABSICHTSERKLÄRUNGEN DER VERTRAGSPARTEIEN UND DER BEOBACHTER DER REGIERUNGSKONFERENZ, DIE MITGLIEDER DES RATES DER EUROPÄISCHEN UNION SIND:
- (Übersetzung)
- Gemeinsames Verständnis über die Auslegung des Artikels 5 Absatz 1 des zwischenstaatlichen Übereinkommens bezüglich der Inanspruchnahme des einheitlichen Abwicklungsfonds
- Verfügbarkeitsfaktor im Zeitverlauf