Monitoring Gesetzessammlung

GVBlTirVbg.Nr. 9/1897

AT - Österreichisches Bundesrecht
Gesetz vom 17. März 1897, wirksam für die gefürstete Grafschaft Tirol, betreffend die Anlegung von Grundbüchern und die innere Einrichtung derselben. (GVBlTirVbg.Nr. 9/1897)

Inhaltsverzeichnis wird erstellt

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Markierungen
Leseansicht