TVV 2012
Tierversuchs-Verordnung 2012 – TVV 2012 (TVV 2012)
- Tierversuchs-Verordnung 2012 – TVV 2012 (TVV 2012)
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 1. Gegenstand
- 2. Abschnitt Allgemeine Anforderungen an Einrichtungen sowie Pflege und Unterbringung von Tieren
- § 2. Funktionsbereiche und allgemeine Gestaltung
- § 3. Tierräume
- § 4. Allgemeine und besondere Räume für Tierversuche
- § 5. Betriebsräume
- § 6. Belüftung und Temperatur
- § 7. Beleuchtung
- § 8. Lärm und Vibrationen
- § 9. Alarmsysteme und Notfallpläne
- § 10. Gesundheit
- § 11. Tiere aus freier Wildbahn
- § 12. Unterbringung, Ausgestaltung und Haltungsbereiche
- § 13. Fütterung
- § 14. Tränken
- § 15. Ruhe- und Schlafbereiche
- § 16. Umgang
- § 17. Artspezifische Anforderungen an Einrichtungen sowie Pflege und Unterbringung von Tieren
- § 18. Spezielle Anforderungen für die Haltung von Fischen
- 3. Abschnitt Spezielle Vorschriften für bestimmte Tierarten
- § 19. Speziell für die Verwendung in Tierversuchen gezüchtete Tiere
- 4. Abschnitt Zulässige Tötungsmethoden
- § 20. Zulässige Methoden zur Betäubung und Tötung von Tieren
- 5. Abschnitt Projektanträge
- § 21. Inhalt und Umfang der Antragsunterlagen
- § 22. Inhalt und Umfang der reduzierten Antragsunterlagen
- § 22a. Umfang, Inhalt und Form nichttechnischer Projektzusammenfassungen
- § 23. Veröffentlichung im Internet
- 5a. Abschnitt Sachkunde des Personals
- § 23a. Anforderungen an Aus- und Fortbildung
- 6. Abschnitt Schlussbestimmungen
- § 24. Umsetzungshinweis
- § 25. In- und Außerkrafttreten