BGBl. Nr. 396/1922
Übereinkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschecho-slowakischen Republik, betreffend die Führung der österreichisch-tschecho-slowakischen Grenze und verschiedene, damit zusammenhängende Fragen. (BGBl. Nr. 396/1922)
- Übereinkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschecho-slowakischen Republik, betreffend die Führung der österreichisch-tschecho-slowakischen Grenze und verschiedene, damit zusammenhängende Fragen. (BGBl. Nr. 396/1922)
- Beachte für folgende Bestimmung
- Langtitel
- Änderung
- Präambel/Promulgationsklausel
- Ratifikationstext
- Sonstige Textteile
- I. Ausnutzung der Wasserkräfte des Thayaflusses in der Strecke vom Beginn der gemeinsamen Staatsgrenze bei Cizov (Zaisa) bis zum Ende dieser Grenze bei Podmol (Baumöhl).
- Artikel 1.
- Artikel 2.
- Artikel 3.
- Artikel 4.
- Artikel 5.
- Artikel 6.
- Artikel 7.
- Artikel 8.
- II. Führung des Grenzzuges bei Feldsberg.
- a) Gemeinden Steinabrunn und Herrnbaumgarten (Österreich) und Garschönthal (Tschecho-Slowakei).
- b) Gemeinden Garschönthal und Feldsberg (Tschecho-Slowakei) und Schrattenberg (Österreich).
- c) Gemeinden Feldsberg (Tschecho-Slowakei) und Katzelsdorf (Österreich).
- d) Gemeinden Reinthal, Bernhardsthal (Österreich) und Unter-Themenau (Tschecho-Slowakei).
- III. Grenzverkehr zwischen dem Feldsberg-Gebiet und dem österreichischen Hinterland.
- 1. Durchzug.
- 2. Überlandsbesitz und Weideverkehr.
- 3.
- IV. Benützung der Bahn Nikolsburg-Feldsberg-Lundenburg.
- V. Wasserleitungsanlage der Stadtgemeinde Breclava (Lundenburg).
- Artikel 1.
- Artikel 2.
- VI. Grenzverkehr zwischen dem March-Thaya-Dreieck und dem daran angrenzenden österreichischen Gebiet.
- Artikel 1.
- Räumliches und zeitliches Geltungsgebiet.
- Artikel 2.
- Warenverkehr.
- Artikel 3.
- Viehverkehr.
- Artikel 4.
- Personenverkehr.
- Artikel 5.
- Nebenwegverkehr, Kontrollen.
- Artikel 6. Einfuhr- und Ausfuhrverbote, Einfuhr- und Ausfuhrabgaben.
- Ablieferungsverpflichtungen.
- Artikel 7.
- Schlußbestimmungen.
- VIII.
- Art der Regelung von Fragen rechtlicher Natur.
- IX. Bestreitung und Aufteilung der Ausgaben des österreichisch-tschecho-slowakischen Grenzregelungsausschusses.
- a) Ausgaben der nichtinteressierten Mächte.
- b) Ausgaben der beteiligten Mächte, die die nichtinteressierten Delegationen und das Bureau des Ausschusses betreffen.
- c) Ausgaben der beteiligten Mächte, die die Geländearbeiten betreffen.
- d) Ausgaben, die einseitig von jeder der beteiligten Regierungen zu tragen sind.
- X.
- Ausschaltung von Revisionsbegehren an der alten Verwaltungsgrenze.
- Schlußprotokoll.